Lackaerosole
Lackaerosole, die bei Spritzlackierarbeiten in der Luft am Arbeitsplatz durch das Auftragsverfahren zwangsläufig entstehen, stellen eine Belastung der Atemwege des Spritzlackierers dar. Je nach Einfluss der einzelnen Parameter können die Konzentrationen an Lackaerosolen sehr stark schwanken. Die Gefahrstoffverordnung verlangt vom Arbeitgeber in § 6 und 7 die Gefahren beim Spritzlackieren zu ermitteln und zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung). Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird dann anhand eines Arbeitsplatzgrenzwertes überprüft.
Kennzeichnend für Lackaerosole ist, dass die bestehenden Gefährdungen nicht direkt mit einatembarem Staub verglichen werden können. Aber auch durch die anhaftenden Lösemittelkomponenten wird die Gefährdung für die Spritzlackierer nicht ausreichend beschrieben. Die Toxikologen und Arbeitsmediziner sahen sich daher nicht in der Lage, auch aufgrund der Vielfalt der Beschichtungsstoffe und der Verfahren, einen Arbeitsplatzgrenzwert für Lackaerosole aufzustellen. Sie regten vielmehr an, als Ersatzlösung zum Schutz der Arbeitnehmer ein Schutzmaßnahmenkonzept zu erarbeiten.