Hallo Kollegen,
wir alle verfolgen gebannt die Entwicklung hinsichtlich Titandioxid als grundsätzlich notwendiges Pigment in unserer Branche.
Nach der derzeitigen Entwicklung wird Titandioxid in Pulverform auch gebunden als Karzionogen bei Partikeln < 10µm eingestuft.
Die Einstufung Karzinogen bedeutet dabei, dass der Anteil an Titandioxid im Partikel vollkommen irrelevant sein wird.
Mich interessiert jetzt, wie ist dies aus Sicht der Hersteller und aus Sicht der Anwender einzuordnen.
Ich sehe hier Parallen zum TGIC und ich denke, dass ein Ignorieren der Entwicklung jedenfalls zu keiner Lösung führen wird.
Hinsichtlich der von der Kommission gegen den Widerstand einiger Mitgliedsstaaten (u.a. Deutschland) betriebenen Einstufung H 351i gibt es zwei wesentliche Unterschiede zum TGIC:
Die Einstufung ist nur in Kategorie 2 (vermutlich Krebs erzeugend) und nur für die inhalative Form als Partikel (z.B. wichtig für Rohstoff, Pulverlack).
Wenn die Kommission mit dieser Einstufung durchkommt, ist mit ähnlichen Einstufungen bei vielen anderen Pigmenten und Füllstoffen zu rechnen (Ruß, Silikate, Füllstoffe), da der Mechanismus der Krebserzeugung im Tierversuch nach Auffassung der Hersteller nicht stoffbezogen, sondern staubtypisch ist.
Angemessen ist nach Auffassung der Industrie und einiger Mitgliedsstaaten die konsequente Begrenzung der Staubexposition. Das wäre auch die nach REACH angemessene Reaktion, da es - anders als früher - nicht mehr ausschließlich um Einstufung und Kennzeichnung geht, sondern um Exposition und Risiko.
Der Lackverband (CEPE, VdL) wird zur sicheren Verwendung weitere Informationen bereitstellen.
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