Die Frage ist nach wie vor noch offen. Es geht um die Applikation von Pulverlacken und Anstrichstoffe der Gefahrenklasse A 2 nacheinander in der selben Spritzkabine.
Muss die Kabine für den jeweiligen Applikationsvorgang umgestaltet werden? Wenn ja, wie?
Alles gemäß der neuen EN 16 985!
Wenn sie die Vorschriften aus der 16985 für die beiden Applikationen (Flüssig / Pulver) beim jeweiligen Prozess einhalten und die EX-Zonen im Zweifelsfall für die strengeren Anforderungen jederzeit erfüllt sind, d.h. auch die verwendeten Applikationsgeräte die entsprechende Geräte-Kategorie erfüllen, sofern diese in der Spritzkabine verwendet werden, dann gibt es keinen Grund nicht beide Beschichtungsstoffe nacheinander in derselben Spritzkabine zu verwenden.
Ich rate allerdings dringend dazu die Prozesse in einem Explosionsschutzdokument ausreichend zu dokumentieren, hierzu gehört ja auch eine Gefährdungsbeurteilung, so dass der gesamte Prozess hinreichend durchleuchtet wird.
Ich gehe davon aus, dass die Applikation manuell erfolgt und die Applikationsgeräte aus der Kabine entfernt werden, wenn diese nicht benutzt werden.
Die Overspray-Abscheidung muß für den Anwendungsfall geeignet sein, dass sind aus meiner Sicht Trockenfilter mit unterschiedlichen Abscheidegraden um sowohl klebrige Lacke als auch feine Staubpartikel zurückzuhalten.
Details müssen individuell vor Ort besprochen werden.
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