Sie möchten diesen Inhalt sehen?
Loggen Sie sich ein, um den gesamten Inhalt freizuschalten!Die 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) wurde vor kurzem – im Januar 2024 – novelliert. Die Verordnung zielt auf die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) ab, die auch bei der Verwendung organischer Lösemittel in Oberflächenbeschichtungsanlagen entstehen. Eine wichtige Änderung betrifft die Überwachung der Anlagen und Messverpflichtungen: Die Richtigkeit der Lösemittelbilanz muss nun durch zugelassene Überwachungsstellen oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige festgestellt werden, Prüfpflichten gelten für genehmigungspflichtige Anlagen.
