VOC-Verordnung in der Lackiertechnik

Gesetzliche Anforderungen in Deutschland

1. Bundes-Immissionsschutzgesetz

Auf der obersten Ebene in der Hierarchie der Gesetze und Ver­ordnungen zur Luftreinhaltung steht das Bundes-Im­mis­sions­schutz­­gesetz, das z. B. in den §§ 1 und 22 Zielvorgaben an Industriean­lagen formuliert. Der größte Teil des sonstigen Inhalts befasst sich mit den Grundsätzen und Abläufen von Genehmigungs­verfahren sowie mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

  •  1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schüt­zen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vor­zubeugen. So­weit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen … sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Be­lästigungen …“

Sie möchten diesen Inhalt sehen?

Loggen Sie sich ein, um den gesamten Inhalt freizuschalten!

 

Last Update: 21. März 2024