ATEX in Lackierbetrieben
In lackierenden Betrieben kommen in klassischen Beschichtungsanlagen zahlreiche Lacke, Verdünner und Reinigungsmedien auf Lösemittelbasis zum Einsatz. Aufgrund ihrer häufig entzündbaren Eigenschaften bergen diese Stoffe ein erhebliches Brand- und Explosionsrisiko. Für Betreiber ergibt sich daraus die Aufgabe, mögliche Gefährdungen systematisch zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

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Grundlage hierfür sind die europäischen ATEX-Vorschriften. ATEX (von Atmosphères Explosibles) beschreibt die Anforderung an Geräte, Schutzsysteme und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. In der Praxis definiert ATEX sowohl die Auslegung und Kennzeichnung geeigneter Betriebsmittel als auch die Bewertung explosionsgefährdeter Bereiche, die Einteilung in Ex-Zonen und die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Ziel ist es wirksame Zündquellen zu vermeiden und damit Brände oder Explosionen sicher auszuschließen.
Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Ob beim Umgang mit Lösemitteln eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, hängt wesentlich von den Stoffeigenschaften ab. Entscheidend für das Einstufen in verschiedene Gefahrenbereiche sind insbesondere Flammpunkt, Siedepunkt und Dampfdruck. Der Flammpunkt ist dabei ein zentraler Bewertungsparameter: Liegt er nicht ausreichend über der Umgebungstemperatur (in der Regel mind. 15°C), muss mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären gerechnet werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Dämpfe von Lösungsmitteln schwerer als Luft sind und sich daher bodennah ausbreiten. Neben den Stoffeigenschaften beeinflusst auch die Art des Umgangs maßgeblich das Gefährdungspotential.
Wesentliche Faktoren sind:
- offener oder geschlossener Umgang mit dem Lösemittel
- Applikationsverfahren wie Spritzen, Pinseln oder Tauchen
- Erwärmung des Lösemittels, beispielsweise beim Heißspritzen
Orientierung durch DGUV-Regelwerk
Sehr gute Hilfestellungen zur korrekten Ausführung der Arbeitsplätze und ggf. Einteilung von Ex-Schutz-Zonen geben verschiedene Informationsschriften der Berufsgenossenschaften:
Beim Nass-Lackieren: DGUV Information 209-046, Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz
Für Reinigungsanlagen: DGUV-Information 209-088, Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten
Allgemein: DGUV-Regel 113-001, Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen nach TRGS 722 Nr. 3.3, Absatz 4
Werden explosionsgefährdete Bereiche ausgewiesen, müssen die Bauteile in den Zonen eine ATEX-Zulassung haben, damit sie nicht als gefährliche Zündquelle fungieren können. Diese Anlagen und Komponenten zählen häufig zu den prüfpflichtigen Arbeitsmitteln und unterliegen wiederkehrenden Prüfungen.

Typische ATEX-Probleme aus der
Praxis
In der betrieblichen Praxis zeigen sich bei ATEX-relevanten Betriebsmitteln immer wieder ähnliche Schwachstellen sowohl organisatorisch als auch technisch. Zu den häufigsten gehören:
- zu geringer Querschnitt der Erdungsleitung
- durch Vibration geschädigte flexible Leitungen
- fehlende leitfähige Brücken an Dichtungen
- ungeeignete Klemmen (z. B. einfache Krokodilklemmen)
- unvollständige technische Dokumentation zu den Betriebsmitteln
Solche Mängel gefährden nicht nur die Anlagensicherheit, sondern führen regelmäßig auch zu Beanstandung bei Prüfungen.
Fazit
Der sichere Umgang mit Lösemitteln erfordert eine Kombination aus Stoffkenntnis, verfahrenstechnischer Bewertung und konsequenter Prüfung der eingesetzten Betriebsmittel. Gleichzeitig sollte immer geprüft werden, ob eine Substitution möglich ist. Für viele Anwendungen, etwa zur Bauteil- oder Pistolenreinigung, stehen mittlerweile eine Vielzahl von lösemittelfreien Alternativen zur Verfügung, die ein Explosionsrisiko deutlich reduzieren bzw. verhindern können.

Die Tabelle veranschaulicht die Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten. Tabelle: QUBUS
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Weitere Informationen zum Thema ATEX: