Abfälle vermeiden, verwerten und korrekt entsorgen

Gesetzliche Anforderungen

1. Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die Abfallgesetzgebung wurde in Deutschland von Dekade zu Dekade weiterentwickelt. Der tatsächliche Umschwung zum Vorrang für Vermeidung, Verminderung und Verwertung sollte durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erreicht werden, das im Oktober 1996 in Kraft trat und die Leitidee der tatsächlichen Stoffstromkontrolle voranbringen sollte. Hierzu sind Festlegungen getroffen worden:

  • Neubestimmung des Abfallbegriffes; Vorrang der „objektiven“ Eigenschaften gegenüber dem Entledigungswillen,
  • Hierarchie der Vermeidungs- und Verwertungswege,
  • Bevorzugung der stofflichen vor der energetischen Verwertung auf Basis von Verordnungen für bestimmte Branchen (z. B. Verpackungen, Altpapier),
  • Ermächtigung für Verordnungen zur Durchsetzung abfall­armer Prozesse und Verfahren,
  • Abgrenzung des Begriffs der energetischen Verwertung gegenüber anderen Verfahren zur thermischen Behandlung (Heizwert ≥ 11.000 kJ/kg, Feuerungswirkungsgrad ≥ 75 %).

Mit der erneuten Novelle zum Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 wurde die deutsche Gesetzgebung mit der europäischen Abfallrahmenrichtlinie harmonisiert, die bereits eingeleitete Entbürokratisierung erweitert und das Abfallrecht stärker auf Klima- und Res­sourcen­schutz ausgerichtet. In diesem Zusammenhang wurde eine 5-stufige Hierarchie der Maßnahmen festgelegt:

Sie möchten diesen Inhalt sehen?

Loggen Sie sich ein, um den gesamten Inhalt freizuschalten!

 

Last Update: 21. März 2024