EU-Normen für optimale Betriebssicherheit

Betriebssicherheit sicherstellen

Die Beschaffenheit von Maschinen und Anlagen wird in EG-Richtlinien (d. h. „Europäi­schen Gesetzen“, wie z. B. der EG-Maschinenrichtlinie oder der „ATEX“) und den dazugehörigen harmonisierten Europäischen Normen (EN-Normen) festgelegt. Diese sind im gesamten EU-Bereich gültig (im Gegensatz zu den nationalen Normen, wie z. B. DIN-Normen). Die von der EU beschlossenen Richtlinien sind in das deutsche Rechtssystem zu übernehmen. Die Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht erfolgt beispielsweise durch die Maschinenverordnung, der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 9. ProdSV, die Umsetzung der „ATEX“ (RL 2014/34/EU) durch die Explosionsschutzprodukteverordnung – 11. ProdSV.

Die aktuelle Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist bereits seit dem 30. Dezember 2009 verbindlich anzuwenden und in der Konformitätserklärung anzugeben. Die Anwendung dieser Richtlinie umfasst unter anderem:

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Last Update: 5. April 2024