Gesetzliche Anforderungen in Deutschland
1. Bundes-Immissionsschutzgesetz
Auf der obersten Ebene in der Hierarchie der Gesetze und Verordnungen zur Luftreinhaltung steht das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das z. B. in den §§ 1 und 22 Zielvorgaben an Industrieanlagen formuliert. Der größte Teil des sonstigen Inhalts befasst sich mit den Grundsätzen und Abläufen von Genehmigungsverfahren sowie mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
- 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen … sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen …“
Sie möchten diesen Inhalt sehen?
Loggen Sie sich ein, um den gesamten Inhalt freizuschalten!
Last Update: 21. März 2024