Vorschriften und Technischen Regeln für Lackierbetriebe

Eine Vielzahl von Vorschriften und Technischen Regeln auf euro­päischer und nationaler Ebene soll gewährleisten, dass in der Lackier­technik sicher gearbeitet wird und gleichzeitig die Anforderungen des Umweltschutzes eingehalten werden.

Mit Bezug auf die Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz sind zwei große Rechtsbereiche zu unterscheiden:

  • Anforderungen an die Beschaffenheit von Maschinen und Anlagen der Oberflächentechnik;
  • Anforderungen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (sozialer Arbeitsschutz).

Richtlinien im Überblick

EG-Richtlinien zur Beschaffenheit von Maschinen und Anlagen wenden sich an Anlagenhersteller. Sie müssen zur Wahrung des Europäischen Binnenmarktes ohne Abweichung in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die von Arbeitgebern umzusetzenden sozialen Arbeitsschutzvorschriften basieren europaweit zwar ebenfalls auf EG-Richt­linien, diese legen jedoch nur Mindeststandards fest und dürfen bei der nationalen Umsetzung verschärft werden.

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Last Update: 22. März 2024