Explosionsschutz in Lackierbetrieben

Ein Brand oder gar eine Explosion in einer Lackieranlage kann verheerende Folgen haben. Es gilt daher geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter, Anlagen und Produktionsprozesse zu sichern. Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick über den Explosionsschutz in Lackierbetrieben und zeigt, welche Maßnahmen zwingend erforderlich sind.

Grundlagen des Explosionsschutzes

Eine Explosion kann entstehen, wenn drei Komponenten an einem Ort zusammenkommen und eine (gefährliche) explosionsfähige Atmosphäre bilden:

  • Brennstoff (z. B. lösemittelhaltige Lacke, brennbare Stäube)
  • Sauerstoff (Luft)
  • Zündquelle (z. B. heiße Oberflächen, Funken)

Im sogenannten Explosionsdreieck ist dies dargestellt. Entfernt man eine dieser Komponenten, kann so eine Explosion verhindert werden kann.

Abb.1 Das Explosionsdreieck Quelle: Fraunhofer IPA

Abb.1 Das Explosionsdreieck Quelle: Fraunhofer IPA

Gesetzliche Rahmenbedingungen

In der EU sind für den Explosionsschutz insbesondere die Richtlinien 2014/34/EU (ATEX) und 1999/92/EG relevant. In Deutschland sind es die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche klare Anforderungen an die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen stellen, sowie die Technischen Richtlinien für Gefahrstoffe (TRGS), vor allem die der „700er“ Reihe (wie die TRGS 720, 721, 722, 725 und 727).

Explosionsschutz in der Praxis

Grundsätzlich ist zwischen Gas-Explosionsschutz (bei brennbaren Gasen oder Lösemitteldämpfen) und Staub-Explosionsschutz (brennbare Stäube) zu unterscheiden.

Explosionsschutz gliedert sich in drei Stufen:

  1. Primärer Explosionsschutz: Vermeiden des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre.
    Lackierbetriebe sollten Maßnahmen wie folgt ergreifen:

    • Lösemittelarme Lacke verwenden, um das Auftreten entzündbarer Luft-Dampfgemische zu reduzieren.
    • Lüftungsanlagen optimieren, um die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern bzw. zu verringern.
    • Absaugungen direkt an der Emissionsquelle installieren, um Lösungsmitteldämpfe effizient zu entfernen.
    • In der Lackierkabine sollte nur die tagesnotwendige Lackmenge in der bereitgestellt werden (Mengenreduzierung)
  2. Sekundärer Explosionsschutz: Zündquellen vermeiden
    • Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen) müssen ATEX-konform sein und für die jeweilige Ex-Zone geeignet sein.
      Zur Einteilung von Ex-Zonen siehe weiter unten.
    • Elektrostatische Aufladung verhindern: Mitarbeiter sollten ableitfähige Schutzkleidung und Schuhe tragen.
    • Temperaturkontrolle: Heiße Oberflächen müssen unterhalb der Zündtemperatur der verarbeiteten Lösemittel bleiben.
    • Verbot offener Flammen und Funkenbildung: Arbeiten wie Schweißen oder Schleifen dürfen nur unter strengen Schutzmaßnahmen erfolgen bzw. in dieser Zeit muss der dieser Bereich frei von Ex-Zonen sein.
  3. Tertiärer Explosionsschutz: Begrenzen der Wirkung einer Explosion

Kann trotz aller Vorkehrungen das Auftreten einer Explosion nicht ausgeschlossen werden, helfen folgende bauliche Maßnahmen:

  • Explosionsdruckentlastung durch Druckentlastungsklappen oder Sollbruchstellen.
  • Flammendurchschlagssicherungen an Lüftungs- und Abluftanlagen.
  • Automatische Löschsysteme, die Brände in ihrer Entstehungsphase bekämpfen.

Zoneneinteilung in Lackierbetrieben

Explosionsgefährdete Bereiche müssen in Ex-Zonen eingeteilt werden:

  • Zone 0: Explosionsfähige Atmosphäre ständig vorhanden (z. B. im Inneren von Lösemittelbehältern).
  • Zone 1: Explosionsfähige Atmosphäre tritt gelegentlich auf (z. B. in der Spritzkabine).
  • Zone 2: Bereich in dem die explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht und wenn, nur kurzzeitig auftritt (z. B. Bereich um die Abluftanlage).

Für brennbare Stäube (z. B. Pulverlacke) gibt es entsprechende Zonen 20, 21 und 22.

Explosionsschutzdokument

Laut Betriebssicherheitsverordnung muss jeder Betrieb mit explosionsgefährdeten Bereichen eine Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument erstellen. Dieses enthält u.a.:

  • Eine Gefährdungsbeurteilung aller explosionsgefährdeten Bereiche.
  • Die Zoneneinteilung der Arbeitsbereiche.
  • Eine Auflistung der technischen, organisatorischen und ggf. baulichen Schutzmaßnahmen (primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutz).
  • Maßnahmen zur Instandhaltung und Überwachung der Sicherheits-einrichtungen.

Fazit

Explosionsschutz ist in Lackierbetrieben nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheit. Betriebsleiter sollten sicherstellen, dass primäre, sekundäre und tertiäre Explosions-Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Eine durchdachte Zoneneinteilung, ATEX-konforme Betriebsmittel und ein detailliertes Explosionsschutzkonzept und -dokument tragen dazu bei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Christopher HubrichDr.
Tel. +49 711 970-1762

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Weiterführende Informationen zum Thema:

Last Update: 10. Juni 2026